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Von Anfang an zielte die Pfadfinderbewegung darauf, „zur Entwicklung junger Menschen beizutragen, damit sie ihre vollen körperlichen, intellektuellen, sozialen und geistigen Fähigkeiten als Persönlichkeiten, als verantwortungsbewusste Bürger und als Mitglieder ihrer örtlichen, nationalen und internationalen Gemeinschaft einsetzen können.“ 3
Dabei sollte sich das Handeln stets an folgenden drei Prinzipien orientieren:
- Verantwortung gegenüber Gott;
- Verantwortung gegenüber anderen;
- Verantwortung gegenüber sich selbst.
Das Pfadfinderversprechen wie auch das Pfadfindergesetz sollten helfen, diese Prinzipien für Kinder und Jugendliche verständlich und nachvollziehbar zu machen. Gesetz und Versprechen wurden von der Weltpfadfinderbewegung eindeutig als pfadfinderische Methode festgelegt und sind heute Bedingung für die Anerkennung als Pfadfinderverband.
An die drei Prinzipien wird auch im Pfadfindergruß erinnert: Wenn die rechte Hand mit ausgestrecktem Ring-, Mittel- und Zeigefinger erhoben und der Daumen auf den kleinen Finger gelegt wird, so symbolisieren die gestreckten Finger die drei Prinzipien und Daumen und kleiner Finger den Grundsatz „Der Große beschützt den Kleinen“. Gerade zum Ablegen des Versprechens erhebt man die Hand in dieser Form, was den engen Zusammenhang von Gesetz und Versprechen zeigt.
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Geschichte
In der DPSG wurden 1930 die ersten – noch stufenspezifischen – Pfadfindergesetze formuliert. Nach vielen Weiterentwicklungen wurden sie 1970 in die Ordnung des Verbandes aufgenommen. 1987 wurde dann im Zuge der Neuformulierung der Ordnung auch das Gesetz neu diskutiert. Die „Grundlinien unserer Lebensauffassung“ traten in der DPSG an die Stelle des bisherigen Pfadfindergesetzes als eine aktuelle und moderne Anpassung dessen.
Als 2005 die Ordnung des Verbandes – an-gestoßen durch den„update“-Prozess – neu diskutiert und überarbeitet wurde, wurden die „Grundlinien unserer Lebensauffassung“ wieder durch eine moderne Form des Pfadfindergesetzes ersetzt.
Pfadfindergesetz heute
Das Pfadfindergesetz unseres Verbandes heute wurzelt in der Grundorientierung der DPSG, die aus zwei Säulen besteht: den Prinzipien der Weltpfadfinderbewegung und unserer christlichen Lebensorientierung. Das Gesetz soll das eigene Handeln als Pfadfinderin und Pfadfinder leiten. Es besteht aus klaren Regeln, die die Haltung, um die es geht, Kindern und Jugendlichen verständlicher machen sollen.
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Leiterinnen und Leiter sind Vorbilder
Eines allerdings sollte bei der Beschäftigung mit dem Pfadfindergesetz selbstverständlich sein: Das Gesetz ist nicht nur für die Kinder und Jugendlichen geschaffen worden – nur wenn Leiterinnen und Leiter es verinnerlichen und vorleben und damit zeigen, dass es mehr ist als ein Stück Papier, werden ihre Gruppenmitglieder sich ernsthaft damit auseinandersetzen.
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Das Versprechen
In unserer Ordnung heißt es „Das Gesetz der Pfadfinderinnen und Pfadfinder und das Versprechen sind Methoden, um die Haltung von Mitgliedern der DPSG in einer verständlichen Form auszudrücken“. Das Versprechen dient dazu, die individuelle Haltung eines jeden Mitglieds für sich herauszufinden und zu reflektieren, um sie dann mit dem Versprechen auszudrücken. Das pfadfinderische Element „Versprechen“, das weltweit gepflegt wird, unterscheidet uns von anderen Vereinen und Organisationen. Die Versprechenden, die Gruppe und das Leitungsteam erkennen sich gegenseitig als gleichwertige Partner an auf einem Stück gemeinsamen Weges – unabhängig vom Alter der Beteiligten.
Warum?
Der Sinn des Versprechens ist ein mehrfacher: Der und die Versprechende muss sich erst einmal darüber klar werden, was er oder sie denn versprechen will – und prüfen, ob dieses mit den Orientierungen und Werten der DPSG in Einklang steht. Die Gruppe und die Leiter müssen sich ihrerseits Gedanken zu den Versprechenden machen, denn sie sollen die einzelnen Mitglieder auf ihrem Weg begleiten und unterstützen. Diese Verpflichtung gehen alle ein, indem sie das Versprechen abnehmen! Außerdem fördert die Versprechensfeier den Gruppenzusammenhalt und ist ein festlicher Höhepunkt im Gruppenleben.
Was?
Seitens der DPSG gibt es keine verbindliche, festgelegte Versprechensformel. Daher ist jedes Mitglied aufgefordert, sein eigenes Versprechen zu formulieren. Allerdings müssen im Versprechen die drei Prinzipien der Weltpfadfinderbewegung berücksichtigt werden: die Verantwortung gegenüber Gott, die Verantwortung gegenüber den anderen und die Verantwortung gegenüber sich selbst. Die Pfadfinderin, der Pfadfinder in der DPSG ist also aufgefordert, der christlichen Botschaft zu folgen, an der Gestaltung von Kirche und Gesellschaft mitzuwirken und an seiner eigenen Weiterentwicklung zu arbeiten. Kirche und Gesellschaft sind schon die wöchentlichen Gruppenstunden und auch die Familie, der Freundeskreis, die Schulklasse usw. (siehe zu den drei Prinzipen auch die Ordnung, Kapitel 4).
Wann?
Die DPSG-Mitglieder sollen in jeder Stufe ein Versprechen ablegen, dies jedoch weder zu früh, noch zu spät. Die Gruppenmitglieder müssen sich schon einigermaßen gut kennen und miteinander insoweit vertraut sein, dass sie einander einschätzen können (was ist ernst gemeint und was nicht). Sie müssen bereits das Vertrauen gewonnen haben, dass das gegebene Versprechen nicht womöglich lächerlich gemacht wird. Andererseits soll das Versprechen am Anfang eines persönlichen Entwicklungsweges stehen, weshalb es witzlos ist, es erst kurz vor dem Abschied in die nächste Stufe abzulegen.
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