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1.1 Begriffsbestimmung: Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung 

 

Der Begriff des Kindeswohls ist ein Rechtsbegriff und umschreibt das gesamte Wohlergehen eines Kindes. Sowohl der Begriff des Kindeswohls als auch der Begriff der Kindeswohlgefährdung ist an keiner Stelle gesetzlich definiert, daher muss immer im Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine Kindeswohlgefährdung handelt oder nicht. Und doch gibt es gewisse Kriterien, anhand derer sich das Wohl eines Kindes beurteilen lässt. 

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