Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

Nein, von Versicherungsseite spricht nichts gegen die Aufnahme. Die Kinder sind über die die Unfall-Sammelversicherungsverträge versichert.
Achtung / Ausnahme:
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr können nicht haftbar gemacht werden. - Keine Haftpflichtversicherung möglich.
Diese sind im Schadensfall ggf. nur über die private Haftpflichtversicherung der Eltern versichertDie Haftpflichtversicherung der Eltern tritt an dieser Stelle aber auch nicht ein, da die Aufsichtspflicht für die Dauer der Veranstaltung „übertragen“ wird.
Der Geschädigte hat dann nur die Möglichkeit, die aufsichtspflichtigen Leitenden aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht in Anspruch zu nehmen.  Diese Ansprüche sind über den Haftpflicht-Sammelvertrag der DPSG mitversichert.