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In der DPSG unterliegt der Umgang mit Mitgliedsdaten der Kirchlichen Datenschutzordnung (KDO) des Erzbistums Köln. Mit dem Beantragen eines Zuganges zu NaMi 2.1 muss eingewilligt werden, dass alle zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur unter Berücksichtigung der Vorgabe der KDO bzw. des BDSG verarbeitet und genutzt werden darf. Ohne diese Einwilligung wird kann kein Benutzerzugang beantragt werden.