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Sollte der Gruppierungsvorstand weiterhin die Datenpflege durch eine einzige Person durchführen lassen wollen, so trägt er z.B. bei der Tätigkeit "sonst. Mitarbeiter mit Versicherungsschutz"
bei der Berechtigung Gruppe: Administration, und ggf. bei der Berechtigung Untergruppe: Organisations-Administration ein. Siehe auch unter FAQ Beschreibung - in NaMi gibt es Rechte unter Link: https://doku.dpsg.de/x/SgDk
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