Seit 2002 müssen Anhänger separat haftpflichtversichert werden und sind nicht mehr automatisch über das Zugfahrzeug versichert (ausgenommen von der Pflichtversicherung sind z.B. Anhänger zur Verwendung in der Land- und Fortwirtschaft oder Bootstrailer). Dies bedeutet für euch, dass ein von euch geliehener Anhänger in der Regel bereits über eine Haftpflicht-Versicherung verfügt und diese nicht gesondert abgeschlossen werden muss. Bitte lasst euch dies vom Verleiher bestätigen!
Ratsam ist aber ggf. der Abschluss eine Kasko-Deckung für den geliehenen Anhänger. Die Ecclesia bietet hier als Zusatzdeckung den „Versicherungsschutz für Auftragsfahrten-Pauschaldeckungen“ an, welcher u.a. eine Fahrzeug-Vollversicherung inkl. Teilkasko mit jeweils 150 € Selbstbehalt enthält.
Für landwirtschaftliche Anhänger bietet die Ecclesia neben der Fahrzeug-Vollversicherung auch eine Haftpflicht-Versicherung für Anhänger an, da diese Anhängertypen ggf. nicht über eine eigenständige Haftpflicht-Versicherung verfügen.