Nein, von Versicherungsseite spricht nichts gegen die Aufnahme. Die Kinder sind über die die Unfall-Sammelversicherungsverträge versichert.
Wenn es sich jedoch häuft, dass Kinder, die jünger als 6 Jahre sind zu den Pfadfindern kommen möchten, könnte es ratsam sein, eine Bibergruppe zu eröffnen. Weitere Informationen zu Bibergruppen können hier nachgelesen werden.
Achtung
Kinder unter sieben Jahren können nicht haftbar gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung der Eltern tritt an dieser Stelle aber auch nicht ein, da die Aufsichtspflicht für die Dauer der Veranstaltung „übertragen“ wird.
Der*die Geschädigte hat dann nur die Möglichkeit, eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Leitenden geltend zu machen. Diese Ansprüche sind über den Haftpflicht-Sammelvertrag der DPSG mitversichert.
Der*die Geschädigte hat dann nur die Möglichkeit, eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Leitenden geltend zu machen. Diese Ansprüche sind über den Haftpflicht-Sammelvertrag der DPSG mitversichert.