Besonders bei Ferienmaßnahmen ist es wichtig und notwendig die Bedürfnisse von Mädchen und Jungen zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind im Lager über einen längeren Zeitraum zusammen, übernachten und duschen dort. Schnell kann man dabei an Punkte gelangen, bei denen die Privatsphäre oder die eigene Scham verletzt wird.

Um Mädchen und Jungen gerecht zu werden, sollten männliche und weibliche Leitungskräfte mit ins Lager fahren. Das ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber aus pädagogischen Gründen sinnvoll. Falls es an männlichen oder weiblichen Leitungspersonen mangelt, sollten passende Personen nur für dieses Sommerlager angefragt werden. Ein männlicher Leiter ist schnell überfordert, wenn zum Beispiel ein Mädchen im Lager ihre erste Periode bekommt. Ebenso wird das Mädchen Probleme haben, sich dem Leiter anzuvertrauen.

In einem Sommerlager können Themen der Sexualität schneller aktuell werden als z.B. in einer Gruppenstunde: Menstruationsbeschwerden, nächtlicher Samenerguss, Geschlechtsverkehr, Petting, Verhütung, Selbstbefriedigung. Als Leiterin/als Leiter sollte man damit rechnen, dass man sich mit diesen schambesetzten Themen im Sommerlager ggf.  auseinandersetzen muss.

Rechtlich gesehen haben Jugendleiterinnen und Jugendleiter keinen Auftrag die Kinder aufzuklären und man darf im Lager sexuellen Handlungen von Kindern und Jugendlichen keinen Vorschub leisten. Wenn allerdings in einer konkreten Situation ein Problem auftaucht, sollte man sich als Leiterin und Leiter dazu verhalten und vor allem darüber reden können. Bei sanitären Anlagen, gerade der Marke Eigenbau, sollte darauf geachtet werden, dass diese nach Geschlechtern getrennt sind. Auch eine Dusch- oder Waschstelle kann in einem Zelt oder durch eine Abtrennung sichtgeschützt sein.

 

Man sollte die Mädchen und Jungen vor dem Lager am besten getrennt befragen, welche Rückzugsräume sie sich im Lager wünschen oder ob sie sich vorstellen können, mit dem anderen Geschlecht in einem Zelt zu übernachten. Man sollte die Intimsphäre der Kinder berücksichtigen und auch ursprüngliche Planungen ändern, wenn sich ein Kind durch gemeinsames Übernachten gestört fühlt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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