In der Gruppierung vor Ort kann dieser Beitragssatz nicht ausgewählt werden. Für die Erteilung des sozialermäßigten Beitragssatzes ist folgender Ablauf vorgesehen:

Zunächst muss ein Stammesvorstand einen Antrag auf Sozialermäßigung bei der zuständigen Diözese stellen. Dies kann formlos passieren, Hauptsache das Mitglied ist mit Namen und Mitgliedsnummer genannt und eine kurze Begründung ist dazu angemerkt. Wenn die Verantwortlichen der Diözese diesem Antrag zustimmen, wird dort der sozialermäßigte Beitragssatz bei dem Mitglied eingetragen und der*die Antragsteller*in wird im Anschluss benachrichtigt. 

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