Rechte lassen sich ausschließlich auf beitragspflichtige Tätigkeiten legen. Grund dafür ist, dass wir die Daten unserer Mitglieder nicht an Dritte, also alle Personen die "Nicht-Mitglied" sind, weitergeben dürfen. Alle Datensätze mit einer offenen beitragspflichtigen Tätigkeit haben den Mitgliedstyp "Mitglied", bzw. erhalten diesen bei Neuanlage einer beitragspflichtigen Tätigkeit automatisch.
Die Mitgliedschaft in der DPSG ist mit dem Entrichten des Mitgliedsbeitrages verknüpft.
Eine Ausnahme gibt es allerdings bei der nicht beitragspflichtigen Tätigkeit "hauptberufliche(r) Mitarbeiter(in)". Hier ist der Datenschutz und die Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsvertrag geregelt.
Weitere Informationen zur Rechteverwaltung in der NaMi finden sich hier.