Ja, den "Flüchtlingskinder" wird der gleiche Versicherungsschutz wie allen anderen DPSG Mitgliedern im Ausland gewährt.
Voraussetzung ist ein nachgewiesener fester Wohnsitz in Deutschland.
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Ja, den "Flüchtlingskinder" wird der gleiche Versicherungsschutz wie allen anderen DPSG Mitgliedern im Ausland gewährt.
Voraussetzung ist ein nachgewiesener fester Wohnsitz in Deutschland.