Wenn die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses durch den Mitgliederservice vorgenommen werden soll müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Vorlage des Original eFz beim Mitgliederservice oder beglaubigte Kopie im Original
  • das eFz darf bei der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein
  • die unterschriebene Einverständniserklärung zur Einsichtnahme muss dem Mitgliederservice vorliegen



Download der Antragsunterlagen inkl. der Einverständniserklärung zur Einsicht durch den Mitgliederservice

Nach dem Einloggen in NaMi können die Antragsunterlagen über den Button "Führungszeugnisse“ - "Antragsunterlagen"  runtergeladen werden. 

Diese Unterlagen beinhalten folgende Dokumente:


Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses und Prüfung durch den Mitgliederservice

In den nächsten Schritten ist das Antragsverfahren durch die beantragende Person und die Prüfung der Unterlagen durch den Mitgliederservice beschrieben:


Download und Prüfung der Bescheinigung zur Einsichtnahme durch den Mitgliederservice

Die Bescheinigung kann über den Button „Meine Bescheinigung“´ heruntergeladen werden:

Hier wird die aktuelle Bescheinigung ausgewählt und über die Funktion "Anzeigen" angezeigt:


Über den Link "Download" kann das Dokument nun heruntergeladen werden:


Zum Öffnen der PDF-Datei kann z. B. der Acrobat Reader verwendet werden:


Das Bescheinigung als PDF Dokument sieht im Anschluss wie folgt aus:


Prüfung der Echtheit des Dokuments

Im nächsten Schritt kann die Echtheit des Dokuments überprüft werden. Hierzu ist es erforderlich, den in dem PDF-Dokument (Bescheinigung) angegebenen Link zu auszuführen bzw. die folgende Webseite aufzurufen:



Hier werden die auf der Bescheinigung vermerkten Informationen Identifikationsnummer, Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum eingetragen und über den Button "Prüfen" überprüft.

Bei richtiger und gültiger Eingabe der Daten erscheint ein grünes Feld mit dem Inhalt "Bescheinigung ist gültig":

Im Anschluss kann die Bescheinigung gedruckt und dem Vorstand vorgelegt werden.


Sollte die Bescheinigung nicht gültig sein, müssen die eingegebenen Daten erneut überprüft werden.

Falls eine gültige Bescheinigung im Anschluss weiterhin nicht zustande kommt, meldet euch bitte beim Mitgliederservice.