Vorab ein Hinweis: Dieser Teil ist keine Versicherungsberatung und auch keine Leistungsbeschreibung von Versicherungsbedingungen. Denn der Bedarf an Versicherungen kann bei jeder Leiterin, jedem Leiter und bei jeder Veranstaltung unterschiedlich sein. Zudem sind Versicherungsbedingungen regelmäßig Änderungen unterworfen. Die Hinweise beziehen sich auf den Stand Juni 2016. Spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt.

Die Grundlagen für den Bereich Versicherungen sind jedoch unabhängig von konkreten Bedingungen und auf den Einzelfall zugeschnittene Policen. Diese Grundlageninformationen sind hier zusammengefasst. Sie geben einen Überblick über folgende Punkte:

  • Welche Versicherungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten?
  • Welche Versicherungen kommen für DPSG-Aktivitäten typischerweise in Frage?
  • Wie findet man die richtige Versicherung?

Ziel sind allgemeine Hinweise, die die Planung erleichtern sollen und das Verständnis vertiefen. Jede Leiterin und jeder Leiter soll ein Gefühl dafür bekommen, wann und wo es Gefahren gibt, gegen die man sich absichern kann, und welche Versicherungen sich lohnen.

Vorsicht: Versicherungen decken grundsätzlich keine Schäden ab, die jemand vorsätzlich verursacht hat, sondern nur solche, die aus Versehen eingetreten sind. Wer also z. B. ein Feuer entfacht, obwohl sie/er damit rechnet, dass dabei ein Zelt in Flammen aufgeht, oder wer ohne Brille Auto fährt, obwohl sie/er weiß, dass sie/er nicht alles richtig sehen kann, darf keinen Versicherungsschutz erwarten.

 

 Grundversicherungsschutz für Mitglieder

 

Im Mitgliedsbeitrag der DPSG ist schon ein Grundversicherungsschutz enthalten. Mitglied der DPSG ist, wer in der Mitglieder-Datenbank NaMi der DPSG eingetragen ist (Vorsicht also bei nicht gemeldeten Leiterinnen, Leitern und Gruppenmitgliedern). Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Grund-Haftpflichtversicherung

Es besteht zunächst eine Grund-Haftpflichtversicherung für Haftpflichtfälle, die während Aktivitäten für die DPSG bzw. in der DPSG entstehen. Eine Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich dazu da, Geld an eine/n Dritten (meist eine/n Geschädigte/n) zu zahlen, wenn ihr/e Versicherte/r aus Versehen etwas getan oder unterlassen hat, wodurch sie/er gegenüber dieser oder diesem Dritten haftbar ist. Beschädigt also z. B. ein DPSG-Mitglied beim Fußballspiel im Lager aus Versehen das Tor, so zahlt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden.

Hierbei sind jedoch u. a. folgende Besonderheiten zu nennen:

  • Die DPSG-Versicherung zahlt erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Hat jemand also eine private Haftpflichtversicherung, so zahlt die DPSG-Versicherung nur, soweit die private Haftpflichtversicherung nicht zahlt.
  • Die Versicherung gilt nicht für geliehene oder gemietete Gegenstände (z. B. Musikanlage für ein Lager oder eine Party).
  • Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise für das gesetzliche Haftpflichtrisiko aus dem Betrieb, dem Halten oder Führen von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen.

 

Grund-Unfallversicherung

Weiterhin besteht für jedes DPSG-Mitglied eine Grund-Unfallversicherung für Unfälle bei DPSG-Aktivitäten. Eine Unfallversicherung ist grundsätzlich dazu da, die Kosten, die durch einen Unfall entstanden sind, zu übernehmen, sodass das finanzielle Risiko aus dem Unfall nicht mehr bei der oder dem Verletzten, sondern bei der Versicherung liegt. Verletzt sich also ein DPSG-Mitglied während der Gruppenstunde oder im Lager, so werden die Heilungskosten grundsätzlich von der Versicherung getragen.

Auch hier gibt es ein paar Besonderheiten:

  • Gedeckt sind auch Unfälle beim Baden und Schwimmen, Sonnenstich, Zeckenbisse, Schäden der Bandscheibe, Tollwut und Wundstarrkrampf.
  • Nicht gedeckt sind Zahnbehandlung, Brillen und Kontaktlinsen sowie Unfälle, die aufgrund von Trunkenheit, Drogenmissbrauch, Schlaganfall oder eines epileptischen Anfalls entstanden sind sowie Unfälle bei Rennveranstaltungen oder beim Ski fahren.
  • Infektionen und Nahrungsmittelvergiftungen gelten nicht als Unfall.

 

Grund-Strafrechtsschutz-Versicherung für Leitungskräfte

Zusätzlich im Mitgliedsbeitrag enthalten ist eine Grund-Strafrechtsschutzversicherung zur Abwehr von Strafverfolgung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Eine Strafrechtsschutzversicherung ist grundsätzlich dazu da, die Kosten für die Verteidigung zu übernehmen, wenn gegen die/den Versicherte/n ein Strafverfahren läuft oder droht. Die DPSG-Versicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreites und von ggf. zu zahlenden Kautionen. Sie ist nur von einer Leiterin oder einem Leiter einsetzbar, der oder dem ein Strafverfahren wegen Verletzung ihrer/seiner oder ihrer Aufsichtspflicht (aus DPSG-Aktivität) droht; nicht gedeckt sind also Kosten für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen eine andere Leiterin oder eine anderen Leiter wegen Verletzung ihrer oder seiner Aufsichtspflicht.

 

 

Weitere Versicherungen

 

Je nach geplanter Aktivität, Reisemittel (Bahn, Fahrrad, Auto, Flugzeug), Aufenthaltsort (Inland, Ausland, Infektionsgebiete für bestimmte Krankheiten) kann es sinnvoll sein über weitere Versicherungen für alle Gruppenmitglieder, das Leitungsteam oder bestimmtes Material nachzudenken.

 

Kurzfristige Dienstreise-Fahrzeugversicherung

Diese Versicherung deckt Schäden, die jemand mit einem Auto Dritten zufügt. Verursacht also z. B. eine Leiterin oder ein Leiter im Lager einen Unfall mit einem Pkw und beschädigt dabei den Pkw eines Dritten, so kann diese Versicherung möglicherweise helfen.

 

Auto-Kaskoversicherung

Eine Kaskoversicherung deckt – je nach Ausgestaltung – Schäden ab, für die kein Dritter verantwortlich gemacht werden kann (z. B. Naturgewalten, Verschulden des Fahrers).

 

 

Versicherungsschutz für geliehene Sachen

(z.B. für Zelt- und Lagermaterial / Elektronik / Fahrräder)

Kommt es bei einer Party aus Versehen z.B. zu einer Beschädigung der teuren Musikanlage, kann so eine Versicherung helfen. Außerdem kann diese Versicherung bei Verlust oder Beschädigung von Fahrrädern greifen. Im Prinzip können jegliche Gegenstände versichert werden, die ausgeliehen werden.  Hier erfolgt keine Unterscheidung zwischen Zelten, Lagermaterial, Elektronik, Fahrrädern oder sonstigen Gegenständen.

Zusatzversicherungen für bspw. Zeltmaterial oder elektronisches Equipment können über https://dpsg.de/fileadmin/daten/dokumente/Versicherung/Antrag_Freizeiten_Ecclesia_dpsg_105301_0217_a.pdf angemeldet werden. Dazu ist es wichtig, bei Antragssteller den BAK und Veranstaltung zu nennen sowie Zeitraum und unter 5. Alle Angaben gemäß Vorgaben detailliert auszufüllen. Anschließend wird das Formular an das zuständige BL-Sekretariat weitergeleitet, geprüft, Bankdaten ergänzt und zur Unterschrift an die GF weitergeleitet. Wichtig ist, dass nur der Restwert versichert ist und daher abgewogen werden soll, ob sich die Versicherung lohnt. Weitere Informationen finden sich im Zielsicher.

 

Insolvenzversicherung

Wer als Reiseveranstalter/in nicht nur gelegentlich und nicht außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen anbietet (z. B. ein Lager), muss eine Insolvenzversicherung nach § 651k BGB abschließen, die die Reiseteilnehmerinnen/Reiseteilnehmer nach Zahlung des Reisepreises (z. B. Lagerbeitrags) schützt, wenn die/der Reiseveranstalter/in zwischenzeitlich pleite ist. Ohne diese Versicherung handelt die/der Reiseveranstalter ggf. ordnungswidrig (Bußgeld möglich), wenn sie/er vor dem Ende der Reise die Bezahlung hierfür annimmt.

 

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung zahlt grundsätzlich Kosten für die Heilung von Krankheiten, teils auch Krankentransportkosten. Vor allem bei Aktivitäten im Ausland ist zu klären, ob jedes DPSG-Mitglied eine (Auslands‑)Krankenversicherung hat. Bei Fahrten in Gebiete mit schlechter Infrastruktur ist der Umfang der Versicherung genau zu klären; oft ist ein weiter und teurer Transport zum nächsten Krankenhaus nötig.

 

Reisegepäckversicherung

Diese Versicherung greift grundsätzlich bei Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck.

 

Reise-Rücktrittskostenversicherung

Vor allem bei teuren Reisen kann es sinnvoll sein, eine Reise-Rücktrittskostenversicherung abzuschließen, die die Stornogebühren übernimmt, falls jemand die vorher "gebuchte" Reise nicht antritt. Aber Vorsicht: In den Versicherungsbedingungen ist genau zu prüfen, welche Rücktrittsgründe die Versicherung gelten lässt. "Ich habe es mir anders überlegt", "Ich muss für die Prüfung lernen" und "Wir haben zu wenig Anmeldungen" sind regelmäßig keine anerkannten Gründe.

 

Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Das Veranstalter/innen Haftpflicht Risiko wurde in die Haftpflichtversicherung inkludiert und muss nicht mehr gesondert abgeschlossen werden.

 

Veranstalter-Rechtsschutzversicherung

Wird die/der Veranstalter/in von einer/einem Teilnehmer/in in Anspruch genommen, kann ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für die/den Veranstalter/in hilfreich sein. Die Kosten hierfür übernimmt grundsätzlich die Veranstalter-Rechtsschutzversicherung. Beispiel: Ein Gast der Karnevalsparty des DPSG-Bezirks behauptet, dass die Musik zu laut war und ihr/ihm daher das Trommelfell beschädigt hat. Sie/Er verlangt nun vom DPSG-Bezirk Behandlungskosten und Schmerzensgeld.

 

Versicherung von Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland

Kommen Ausländerinnen und Ausländer nach Deutschland zu Besuch, haben sie manchmal keinen Versicherungsschutz (Krankheit, Unfall u. a.). Manchmal ist der Nachweis bestimmter Versicherungen für die Erteilung eines Visums vorgeschrieben. Die Versicherungsprämie kann von den Gästen oder von den Gastgebenden gezahlt werden.

 

 

Die Auswahl der Versicherung

 

Die DPSG arbeitet seit 1. Januar 2016 mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH zusammen, die auch den Grundversicherungsschutz für alle DPSG-Mitglieder vermittelt. Die Ecclesia ist eine Versicherungsmaklerin, also eine Vermittlerin von Versicherungen. In der Broschüre "Zielsicher", die über die DPSG zu beziehen ist, sind die Leistungen der Ecclesia dargestellt. Auch im Internet sind die Konditionen unter http://dpsg.de/versicherung.html teilweise abrufbar.

Vor dem Abschluss einer Versicherung sollte man die Preise und die Leistungen vergleichen. Bei den Leistungen kann auch Kulanz, örtliche Nähe einer Ansprechperson der Versicherung, bestehende Versicherungen bei einer bestimmten Versicherung oder ähnliches eine Rolle spielen.

Zuletzt noch ein Hinweis zum Thema "Überversicherung": Versicherungen leben von den Versicherungsprämien und werben mit der Sicherheit, die sie bieten. Sie weisen daher nur selten darauf hin, dass eine Versicherung möglicherweise gar nicht lohnt. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Wert einer Sache relativ gering ist. Wer ein altes Auto gegen Beschädigung versichert, bekommt meist nur ein paar hundert Euro ausbezahlt, wenn das Auto kaputt geht. Auch bei besonders riskanten Sachen (z. B. Gefahrsportarten) greifen Versicherungen manchmal gerade nicht; daher sollte man sich genau erklären (und ggf. schriftlich bestätigen) lassen, dass das Risiko, was man versichern will, auch gedeckt ist. Und unnötig teuer wird's, wenn bestimmte Sachen doppelt und dreifach versichert sind. Wenn z. B. bei einer Stammesparty ein Rover aus Versehen den Verstärker beschädigt, ist dieser Schaden möglicherweise durch seine private Haftpflichtversicherung gedeckt, zusätzlich durch die Grund-Haftpflichtversicherung der DPSG (die dann subsidiär, also überflüssig ist) und durch eine Elektronik-Versicherung (die dann wahrscheinlich auch nicht greift). Grundsätzlich erhöht die Mehrfachversicherung von Risiken nicht den Versicherungsschutz.

 

 

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