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Download der Antragsunterlagen und Einsicht in „Meine Bescheinigungen“
Voraussetzung ist ein gültiger NaMi 2.0 Zugang mit mindestens dem Leserecht. Für die Rechtezuordnung ist der Gruppierungsvorstand zuständig.
Nach dem einloggen können die Antragsunterlagen über den Button „Führungszeugnisse“ runtergeladen werden.
Es gibt noch einen optionalen Button – „Meine Bescheinigungen“, der nur bei entsprechender Berechtigung (Rechtezuordnung) angezeit wird.
Hinweis:.
Für die Rechtezuordnung ist der Gruppierungsvorstand zuständig.
Bei fehlender Berechtigung (mind. Leserecht) erhält der oder die Leiter/in eine Mitteilung per Mail.
In den nächsten Schritten ist das Antragsverfahren durch den oder die Leiter/in, die Prüfung der Unterlagen durch den Mitgliederservice, die Bereitstellung und das runterladen der Bescheinigungen beschrieben
Nachfolgende Punkte sind hierbei zu beachten:
- Das (eFz) bei der Anmeldebehörde beantragen
- Den ausgefüllten und unterschriebenen Rücksendebogen mit dem erhaltenen Original-(eFZ) per Post an den Mitgliederservice (MS) zusenden
- Der MS Überprüft das (eFZ) formal und inhaltlich und erfasst das Erstelldatum des (eFZ) im System
- Der oder die Leiter/in kann nach Erfassung des (eFz) durch den MS die Bescheinigung über NaMi 2.0 Bescheinigung runter ladenDie Generierung der Bescheinigung erfolgt über
Die Bescheinigung kann über den Button „Meine
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Den Eintrag markieren und die Anzeige aktivieren
Bescheinigung“´ heruntergeladen werden.
Den Download (runterladen des Dokumentes) aktivieren
Das PDF-Dokument öffnen´öffnen
Ansicht des PDF-Dokuments (Bescheinigung)
Im nächsten Schritt kann die Echtheit des Dokuments überprüft werden. Hierzu ist es erforderlich, den in dem PDF-Dokument (Bescheinigung) angegebenen Link zu folgen/auszuführen bzw. die folgende Webseite aufzurufen.
https://nami.dpsg.de/ica/sgb-acht-bescheinigung-pruefen
Eingabe der Identifikationsnummer, Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum eintragen und den Button „Prüfen“ aktivieren
Bei richtiger und gültiger Eingabe der Daten erscheint ein grünes Feld mit dem Inhalt Bescheinigung ist gültig
Im Anschluss kann die Bescheinigung gedruckt und dem Vorstand vorgelegt werden.
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