Wenn die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses durch den Mitgliederservice vorgenommen werden soll müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Vorlage des Original eFz beim Mitgliederservice oder beglaubigte Kopie im Original
  • das eFz darf bei der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein
  • die unterschriebene Einverständniserklärung zur Einsichtnahme muss dem Mitgliederservice vorliegen

Leitfaden zum erweiterten Führungszeugnis

Über diesen Link und in den Dateien auf dem Dashboard der NaMi kann der ausführliche Leitfaden zum Ablauf des erweiterten Führungszeugnisses heruntergeladen werden.
Dieser Leitfaden eignet sich bspw. auch für die Bereitstellung in einer Leiterrunde.


Inhaltsübersicht:


Download der Antragsunterlagen inkl. der Einverständniserklärung zur Einsicht durch den Mitgliederservice

Nach dem Einloggen in NaMi können die Antragsunterlagen über den Button "Führungszeugnisse“ - "Antragsunterlagen"  runtergeladen werden. 

Diese Unterlagen beinhalten folgende Dokumente:

  • Erläuterung zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (S. 1)
  • Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (S. 2)
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses durch den Mitgliederservice der DPSG (S. 3)


Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses und Prüfung durch den Mitgliederservice

In den nächsten Schritten ist das Antragsverfahren durch die beantragende Person und die Prüfung der Unterlagen durch den Mitgliederservice beschrieben:

  • Das erweiterte Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde/ der Kommune oder online beim Bundesamt für Justiz mit dem Dokument "Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses" beantragt werden. https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ Für die Online Beantragung wird ein Personalausweis mit freigeschalteter Online Funktion und ein Kartenlesegerät oder NFC fähiges Handy benötigt.
  • Nach dem Erhalt des eFz wird das ausgefüllte und unterschriebene Dokument "Einverständniserklärung zur Einsichtnahme (...)"  mit dem Original-eFz per Post an den Mitgliederservice gesendet
    • Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme durch den Mitgliederservice nicht älter als 3 Monate sein
  • Der Mitgliederservice überprüft das eFz formal und inhaltlich und erfasst das Erstelldatum des eFz im System
  • Die*der Antragsteller*In kann nach Erfassung des eFz durch den Mitgliederservice eine Bescheinigung über die Einsichtnahme in NaMi herunterladen.
    • Die Bestätigung der Einsichtnahme wird vom Mitgliederservice an die in NaMi hinterlegte E-Mail Adresse des jeweiligen Mitglieds versendet


Download der Bescheinigung zur Einsichtnahme durch den Mitgliederservice

Die Bescheinigung kann über den Button „Meine Bescheinigung“´ heruntergeladen werden:

Hier wird die aktuelle Bescheinigung ausgewählt und über die Funktion "Anzeigen" angezeigt:


Über den Link "Download" kann das Dokument nun heruntergeladen werden:


Zum Öffnen der PDF-Datei kann z. B. der Acrobat Reader verwendet werden:


Das Bescheinigung als PDF Dokument sieht im Anschluss wie folgt aus:


Prüfung der Echtheit der Bescheinigung

Im nächsten Schritt kann die Echtheit des Dokuments überprüft werden. Hierzu ist es erforderlich, den in dem PDF-Dokument (Bescheinigung) angegebenen Link zu auszuführen bzw. die folgende Webseite aufzurufen:



Hier werden die auf der Bescheinigung vermerkten Informationen Identifikationsnummer, Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum eingetragen und über den Button "Prüfen" überprüft.

Bei richtiger und gültiger Eingabe der Daten erscheint ein grünes Feld mit dem Inhalt "Bescheinigung ist gültig":

Im Anschluss kann die Bescheinigung gedruckt und dem Vorstand vorgelegt werden.


Sollte folgende Meldung ausgegeben werden, müssen die eingegebenen Daten erneut überprüft werden:

Wenn diese Meldung auch nach erneuter Prüfung der Daten angezeigt wird, meldet euch bitte beim Mitgliederservice.

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