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Diese Unterlagen beinhalten folgende Dokumente:
- Erläuterung zur Einsichtnahem Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (S. 21)
- Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (S. 2)
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses durch den Mitgliederservice der DPSG (S. 3)
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- Das erweiterte Führungszeugnis wird bei der Meldebehörde/ der Kommune durch das mit dem Dokument "Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses" beantragt
- Nach dem Erhalt des eFZ eFz wird das ausgefüllte und unterschriebene Dokument "Einverständniserklärung zur Einsichtnahme (...)" mit dem Original-eFZ eFz per Post an den Mitgliederservice gesendet
- Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme durch den Mitgliederservice nicht älter als 3 Monate sein
- Der Mitgliederservice überprüft das eFZ eFz formal und inhaltlich und erfasst das Erstelldatum des eFZ im eFz im System
- Die*der Antragsteller*In kann nach Erfassung des eFz durch den Mitgliederservice seine eine Bescheinigung über die Einsichtnahme in NaMi herunterladen.
- Die Bestätigung der Einsichtnahme wird vom Mitgliederservice an die in NaMi hinterlegt hinterlegte E-Mail Adresse des jeweiligen Mitglieds versendet
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