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Diese Unterlagen beinhalten folgende Dokumente:

  • Erläuterung zur Einsichtnahem Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (S. 21)
  • Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (S. 2)
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses durch den Mitgliederservice der DPSG (S. 3)

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  • Das erweiterte Führungszeugnis wird bei der Meldebehörde/ der Kommune durch das mit dem Dokument "Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses" beantragt
  • Nach dem Erhalt des eFZ eFz wird das ausgefüllte und unterschriebene Dokument "Einverständniserklärung zur Einsichtnahme (...)"  mit dem Original-eFZ eFz per Post an den Mitgliederservice gesendet
    • Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme durch den Mitgliederservice nicht älter als 3 Monate sein
  • Der Mitgliederservice überprüft das eFZ eFz formal und inhaltlich und erfasst das Erstelldatum des eFZ im eFz im System
  • Die*der Antragsteller*In kann nach Erfassung des eFz durch den Mitgliederservice seine eine Bescheinigung über die Einsichtnahme in NaMi herunterladen.
    • Die Bestätigung der Einsichtnahme wird vom Mitgliederservice an die in NaMi hinterlegt hinterlegte E-Mail Adresse des jeweiligen Mitglieds versendet

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