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Wenn die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses durch den Mitgliederservice vorgenommen werden soll müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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Über diesen Link und in den Dateien auf dem Dashboard der NaMi kann der ausführliche Leitfaden zum Ablauf des erweiterten Führungszeugnisses heruntergeladen werden. |
Inhaltsübersicht:
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Download der Antragsunterlagen inkl. der Einverständniserklärung zur Einsicht durch den Mitgliederservice
Nach dem Einloggen in NaMi können die Antragsunterlagen über den Button "Führungszeugnisse“ - "Antragsunterlagen" runtergeladen werden.
Diese Unterlagen beinhalten folgende Dokumente:
- Erläuterung zur Einsichtnahem Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (S. 21)
- Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (S. 2)
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses durch den Mitgliederservice der DPSG (S. 3)
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- Das erweiterte Führungszeugnis wird kann bei der Meldebehörde/ der Kommune durch das oder online beim Bundesamt für Justiz mit dem Dokument "Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses" beantragt werden. https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ Für die Online Beantragung wird ein Personalausweis mit freigeschalteter Online Funktion und ein Kartenlesegerät oder NFC fähiges Handy benötigt.
- Nach dem Erhalt des eFZ eFz wird das ausgefüllte und unterschriebene Dokument "Einverständniserklärung zur Einsichtnahme (...)" mit dem Original-eFZ eFz per Post an den Mitgliederservice gesendet
- Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme durch den Mitgliederservice nicht älter als 3 Monate sein
- Der Mitgliederservice überprüft das eFZ eFz formal und inhaltlich und erfasst das Erstelldatum des eFZ im eFz im System
- Die*der Antragsteller*In kann nach Erfassung des eFz durch den Mitgliederservice seine eine Bescheinigung über die Einsichtnahme in NaMi herunterladen.
- Die Bestätigung der Einsichtnahme wird vom Mitgliederservice an die in NaMi hinterlegt hinterlegte E-Mail Adresse des jeweiligen Mitglieds versendet
Download
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der Bescheinigung zur Einsichtnahme durch den Mitgliederservice
Die Bescheinigung kann über den Button „Meine Bescheinigung“´ heruntergeladen werden:
Hier wird die aktuelle Bescheinigung ausgewählt und über die Funktion "Anzeigen" angezeigt:
Über den Link "Download" kann das Dokument nun heruntergeladen werden:
Zum öffnen Öffnen der PDF-Datei kann z. B. der Acrobat Reader verwendet werden:
Das Bescheinigung als PDF Dokument sieht im Anschluss wie folgt aus:
Prüfung der Echtheit der Bescheinigung
Im nächsten Schritt kann die Echtheit des Dokuments überprüft werden. Hierzu ist es erforderlich, den in dem PDF-Dokument (Bescheinigung) angegebenen Link zu auszuführen bzw. die folgende Webseite aufzurufen:
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Hier werden die auf der Bescheinigung vermerkten Informationen Identifikationsnummer, Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum eingetragen und über den Button "Prüfen" überprüft.
Bei richtiger und gültiger Eingabe der Daten erscheint ein grünes Feld mit dem Inhalt "Bescheinigung ist gültig":
Im Anschluss kann die Bescheinigung gedruckt und dem Vorstand vorgelegt werden.
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Sollte |
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folgende Meldung ausgegeben werden, müssen die eingegebenen Daten erneut überprüft werden |
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: Wenn diese Meldung auch nach erneuter Prüfung der Daten angezeigt wird, meldet euch bitte beim Mitgliederservice. |
















