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Wenn die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses durch den Mitgliederservice vorgenommen werden soll müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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Über diesen Link und in den Dateien auf dem Dashboard der NaMi kann der ausführliche Leitfaden zum Ablauf des erweiterten Führungszeugnisses heruntergeladen werden. |
Inhaltsübersicht:
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Download der Antragsunterlagen inkl. der Einverständniserklärung zur Einsicht durch den Mitgliederservice
Nach dem Einloggen in NaMi können die Antragsunterlagen über den Button "Führungszeugnisse“ - "Antragsunterlagen" runtergeladen werden.
Diese Unterlagen beinhalten folgende Dokumente:
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- Das erweiterte Führungszeugnis wird kann bei der Meldebehörde/ der Kommune oder online beim Bundesamt für Justiz mit dem Dokument "Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses" beantragt werden. https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ Für die Online Beantragung wird ein Personalausweis mit freigeschalteter Online Funktion und ein Kartenlesegerät oder NFC fähiges Handy benötigt.
- Nach dem Erhalt des eFz wird das ausgefüllte und unterschriebene Dokument "Einverständniserklärung zur Einsichtnahme (...)" mit dem Original-eFz per Post an den Mitgliederservice gesendet
- Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme durch den Mitgliederservice nicht älter als 3 Monate sein
- Der Mitgliederservice überprüft das eFz formal und inhaltlich und erfasst das Erstelldatum des eFz im System
- Die*der Antragsteller*In kann nach Erfassung des eFz durch den Mitgliederservice eine Bescheinigung über die Einsichtnahme in NaMi herunterladen.
- Die Bestätigung der Einsichtnahme wird vom Mitgliederservice an die in NaMi hinterlegte E-Mail Adresse des jeweiligen Mitglieds versendet
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