Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Hinweis

Wenn die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses durch den Mitgliederservice vorgenommen werden soll müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Vorlage des Original eFz beim Mitgliederservice oder beglaubigte Kopie im Original
  • das eFz darf bei der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein
  • die unterschriebene Einverständniserklärung zur Einsichtnahme muss dem Mitgliederservice vorliegen
Info
titleLeitfaden zum erweiterten Führungszeugnis

Über diesen Link und in den Dateien auf dem Dashboard der NaMi kann der ausführliche Leitfaden zum Ablauf des erweiterten Führungszeugnisses heruntergeladen werden.
Dieser Leitfaden eignet sich bspw. auch für die Bereitstellung in einer Leiterrunde.


Inhaltsübersicht:

Inhalt


Download der Antragsunterlagen inkl. der Einverständniserklärung zur Einsicht durch den Mitgliederservice

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  • Das erweiterte Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde/ der Kommune oder online beim Bundesamt für Justiz mit dem Dokument "Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses" beantragt werden. https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ Für die Online Beantragung wird ein Personalausweis mit freigeschalteter Online Funktion und ein Kartenlesegerät oder NFC fähiges Handy benötigt.
  • Nach dem Erhalt des eFz wird das ausgefüllte und unterschriebene Dokument "Einverständniserklärung zur Einsichtnahme (...)"  mit dem Original-eFz per Post an den Mitgliederservice gesendet
    • Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme durch den Mitgliederservice nicht älter als 3 Monate sein
  • Der Mitgliederservice überprüft das eFz formal und inhaltlich und erfasst das Erstelldatum des eFz im System
  • Die*der Antragsteller*In kann nach Erfassung des eFz durch den Mitgliederservice eine Bescheinigung über die Einsichtnahme in NaMi herunterladen.
    • Die Bestätigung der Einsichtnahme wird vom Mitgliederservice an die in NaMi hinterlegte E-Mail Adresse des jeweiligen Mitglieds versendet

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