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Erweitertes Führungszeugnis (eFZ)

Ablaufbeschreibung für Leiterinnen und Leiter:

Download der Antragsunterlagen und Einsicht in „Meine Bescheinigungen“

Voraussetzung ist ein gültiger NaMi 2.2 Zugang. 
Nach dem einloggen können die  Antragsunterlagen über den  Button „Führungszeugnisse“ runtergeladen werden. 



In den nächsten Schritten ist das Antragsverfahren durch den oder die Leiter/in, die Prüfung der Unterlagen durch den Mitgliederservice, die Bereitstellung und das Herrunterladen der Bescheinigungen beschrieben
Nachfolgende Punkte sind hierbei zu beachten:

  • Das (eFz) bei der Anmeldebehörde beantragen
  • Den ausgefüllten und unterschriebenen Rücksendebogen mit dem  erhaltenen Original-(eFZ) per Post an den Mitgliederservice (MS) zusenden
  • Der MS Überprüft das (eFZ) formal und inhaltlich und erfasst das Erstelldatum des (eFZ) im System
  • Der oder die Leiter/in kann nach Erfassung des (eFz) durch den MS die Bescheinigung über NaMi 2.2 Bescheinigung herunterladen

Die Bescheinigung kann über den Button „Meine Bescheinigung“´ heruntergeladen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Den Download (runterladen des Dokumentes) aktivieren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das PDF-Dokument öffnen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansicht des PDF-Dokuments (Bescheinigung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im nächsten Schritt kann die Echtheit des Dokuments überprüft werden. Hierzu ist es erforderlich, den in dem PDF-Dokument (Bescheinigung) angegebenen Link zu folgen/auszuführen bzw. die folgende Webseite aufzurufen.

https://nami.dpsg.de/ica/sgb-acht-bescheinigung-pruefen

 

Eingabe der Identifikationsnummer, Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum eintragen und den Button „Prüfen“ aktivieren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei richtiger und gültiger Eingabe der Daten erscheint ein grünes Feld mit dem Inhalt Bescheinigung ist gültig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Anschluss kann die Bescheinigung gedruckt und dem Vorstand vorgelegt werden.

 

 

 

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